Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland! 

Unterschreibe hier!

 

Kein Angriff auf die europäische Freizügigkeit – für ein Europa der Bürger*innen!

Deutschland verletzt das Recht der Europäischen Union! Die Kommission muss tätig werden!

Die Freizügigkeit ist eine der größten Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses und einer der sichtbarsten Vorzüge der Europäischen Union für die Bürger*innen. Darüber besteht zwischen den politischen und gesellschaftlichen Kräften in Deutschland weitgehend Einigkeit. Dennoch haben Bundestag und Bundesrat ein Gesetz beschlossen, das den Geist des Misstrauens und der nationalen Engstirnigkeit atmet. Von den vorgesehenen Beschränkungen der Freizügigkeit geht ein verheerendes freiheitswidriges Signal aus.

Die vorgesehenen Einreiseverbote bei Vortäuschen eines Freizügigkeitsrechts sind nicht mit Artikel 15 der Freizügigkeitsrichtlinie vereinbar. Einreiseverbote dürfen nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit ergehen. Dies setzt voraus, dass ein Grundinteresse der Gesellschaft tatsächlich, gegenwärtig und erheblich gefährdet wird. Ohne weiteres reicht dafür nicht einmal eine strafrechtliche Verurteilung – und schon gar nicht das fehlerhafte Ausfüllen von Formularen beim JobCenter. Zwar mag durch solche Handlungen im Einzelfall ein Freizügigkeitsrecht vorgetäuscht werden – Grundinteressen der Gesellschaft gefährdet ein solches Verhalten jedoch nicht.

Am 16. Januar 2014 hat das Europäische Parlament dazu aufgerufen, alle Maßnahmen zu vermeiden, die die Freizügigkeit von Unionsbürger*innen beschränken könnten. Es ist bedauerlich, dass die Regierungsmehrheit in Deutschland diesem Aufruf nicht nachgekommen ist.

Die Herausforderungen der Freizügigkeit sind nicht durch eine restriktive Politik zu bewältigen. Zur Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas ist vielmehr eine konstruktive und zukunftsweisende Ausgestaltung der Freizügigkeit erforderlich. Innerhalb der Europäischen Union sollte der Schutz vor Diskriminierung ausgebaut, die Anerkennung von Berufsabschlüssen beschleunigt, der Erwerb von Sprachkenntnissen erleichtert und mittelfristig Mindeststandards der sozialen Sicherung geschaffen werden.

Daher fordern wir die Europäische Kommission auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten, mit dem Ziel die unionsrechtswidrigen Bestandteile der Neuregelung zu beseitigen – notfalls durch Urteil des Europäischen Gerichtshofs!

Unterschreibe die Petition hier!

Lies unseren Brief an den Präsidenten der Europäischen Kommission.

Hintergrundinformationen

Kommentare deaktiviert

Filed under Uncategorized

Comments are closed.